# 1 Die Immobilie in der Erbschaft
Die Immobilie als Nachlass
Niemand beschäftigt sich gern mit der Regelung seines Nachlasses. Doch wir empfehlen Ihnen: Sorgen Sie frühzeitig vor und ordnen Sie Ihre Angelegenheiten!
Nicht selten zerstört der nicht geregelte Nachlass unter den Nachkommen jedes Band. Meist entstehen Verletzungen, die nie wieder rückgängig gemacht werden können. Hier können Sie zu Lebzeiten helfen!
Nicht selten zerstört der nicht geregelte Nachlass unter den Nachkommen jedes Band. Meist entstehen Verletzungen, die nie wieder rückgängig gemacht werden können. Hier können Sie zu Lebzeiten helfen!
Erbschaftsstreitigkeiten entstehen auch, wenn Ihre Erben die Immobilie im Erbfall verkaufen oder beleihen müssen, um die anfallende Erbschaftssteuer bezahlen zu können.
Sie können jetzt Vorsorge treffen!
Sie können jetzt Vorsorge treffen!
Wohnrecht
Wohnrecht oder Nießbrauch?
Wenn Sie sich bei der Übertragung Ihrer Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten möchten, dann senkt dies die steuerliche Bemessungsgrundlage für Ihre Erben.
Wohnrecht:
Das Recht, eine Immobilie oder einen Teil davon bewohnen zu dürfen. Das Wohnrecht kann lebenslang, bis zu einem Zeitpunkt oder einer definierten Situation bestellt werden. Man sollte unbedingt vereinbaren, wie alle laufenden Kosten geregelt werden.
Nießbrauch:
Im Vergleich zum Wohnrecht darf der Berechtigte sowohl wohnen als auch Miet- und Pachtverträge beziehen. Die Dauer kann ebenso definiert werden.
Sorgen Sie frühzeitig vor.
Ihre Familie wird Ihnen dankbar sein, denn nichts belastet nachhaltiger als ein Erbstreit!
Wenn Sie sich bei der Übertragung Ihrer Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten möchten, dann senkt dies die steuerliche Bemessungsgrundlage für Ihre Erben.
Wohnrecht:
Das Recht, eine Immobilie oder einen Teil davon bewohnen zu dürfen. Das Wohnrecht kann lebenslang, bis zu einem Zeitpunkt oder einer definierten Situation bestellt werden. Man sollte unbedingt vereinbaren, wie alle laufenden Kosten geregelt werden.
Nießbrauch:
Im Vergleich zum Wohnrecht darf der Berechtigte sowohl wohnen als auch Miet- und Pachtverträge beziehen. Die Dauer kann ebenso definiert werden.
Sorgen Sie frühzeitig vor.
Ihre Familie wird Ihnen dankbar sein, denn nichts belastet nachhaltiger als ein Erbstreit!

Schenkung

Schenkung zu Lebzeiten
Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten. Hier kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden. Es sollten aber die gesetzlichen Freibeträge beachtet werden, die alle 10 Jahre wieder ausgeschöpft werden können.
In Kombination mit einem Nießbrauch können Immobilien steueroptimiert über Jahrzehnte auf Folgegenerationen übertragen werden. Steuerfrei bleibt auch, wer aus sogenannten zwingenden Gründen auszieht - etwa, wenn er oder sie pflegebedürftig wird und in ein Pflegeheim oder zu den Kindern zieht.
Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten. Hier kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden. Es sollten aber die gesetzlichen Freibeträge beachtet werden, die alle 10 Jahre wieder ausgeschöpft werden können.
In Kombination mit einem Nießbrauch können Immobilien steueroptimiert über Jahrzehnte auf Folgegenerationen übertragen werden. Steuerfrei bleibt auch, wer aus sogenannten zwingenden Gründen auszieht - etwa, wenn er oder sie pflegebedürftig wird und in ein Pflegeheim oder zu den Kindern zieht.
Steuerfreiheit
Steuerfreiheit für Ehepartner
Nicht jeder, der eine Immobile erbt, muss dafür Erbschaftssteuer bezahlen. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner Ihr Familienhaus bis zu Ihrem Tod selbst bewohnen, bleibt für die Hinterbliebene oder den Hinterbliebenen die Erbschaft des Hauses steuerfrei, wenn er oder sie mindestens 10 Jahre darin wohnen bleibt. Bei einem Verkauf oder einer Vermietung innerhalb dieser Zeit wird Erbschaftssteuer fällig.
Steuerfreiheit für Kinder
Kinder oder Enkel, die als Erben eingesetzt werden, können ebenfalls von Steuerfreiheit profitieren, wenn sie selbst in die Immobilie einziehen - allerdings nur, wenn die Wohnfläche maximal 200 m² beträgt! Ist Ihr Haus größer, muss von der restlichen Fläche der Verkehrswert versteuert werden.
Ihre Erben
Je enger Ihre Erben mit Ihnen verwandt sind, desto niedriger fällt der Erbschaftssteuersatz im Erbfall aus. Je höher die Erbmasse, desto höher die Erbschaftssteuer. Beachten Sie bitte, dass Lebenspartner ohne Trauschein nicht als Verwandte gelten und somit nur den niedrigsten Freibetrag von 20.000 EUR erhalten und damit die höchste Erbschaftssteuer-Belastung!
Nicht jeder, der eine Immobile erbt, muss dafür Erbschaftssteuer bezahlen. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner Ihr Familienhaus bis zu Ihrem Tod selbst bewohnen, bleibt für die Hinterbliebene oder den Hinterbliebenen die Erbschaft des Hauses steuerfrei, wenn er oder sie mindestens 10 Jahre darin wohnen bleibt. Bei einem Verkauf oder einer Vermietung innerhalb dieser Zeit wird Erbschaftssteuer fällig.
Steuerfreiheit für Kinder
Kinder oder Enkel, die als Erben eingesetzt werden, können ebenfalls von Steuerfreiheit profitieren, wenn sie selbst in die Immobilie einziehen - allerdings nur, wenn die Wohnfläche maximal 200 m² beträgt! Ist Ihr Haus größer, muss von der restlichen Fläche der Verkehrswert versteuert werden.
Ihre Erben
Je enger Ihre Erben mit Ihnen verwandt sind, desto niedriger fällt der Erbschaftssteuersatz im Erbfall aus. Je höher die Erbmasse, desto höher die Erbschaftssteuer. Beachten Sie bitte, dass Lebenspartner ohne Trauschein nicht als Verwandte gelten und somit nur den niedrigsten Freibetrag von 20.000 EUR erhalten und damit die höchste Erbschaftssteuer-Belastung!


Erbschafts-Steuerklassen
Steuerklasse I
Ehegatten, Kinder, Enkel
7-30 % Erbschaftssteuer
Steuerklasse II
Geschwister, Neffen, Nichten
15-43% Erbschaftssteuer
Steuerklasse III
Nichtverwandte (meint auch: Lebenspartner ohne Trauschein!)
30-50 % Erbschaftssteuer
Ist der Betrag der Erbschaftssteuer so hoch, dass Ihre Erben die Immobilie verkaufen müssten, um sie zu bezahlen, so kann der Betrag auf Antrag beim Finanzamt bis zu 10 Jahren zinslos gestundet
Ehegatten, Kinder, Enkel
7-30 % Erbschaftssteuer
Steuerklasse II
Geschwister, Neffen, Nichten
15-43% Erbschaftssteuer
Steuerklasse III
Nichtverwandte (meint auch: Lebenspartner ohne Trauschein!)
30-50 % Erbschaftssteuer
Ist der Betrag der Erbschaftssteuer so hoch, dass Ihre Erben die Immobilie verkaufen müssten, um sie zu bezahlen, so kann der Betrag auf Antrag beim Finanzamt bis zu 10 Jahren zinslos gestundet
Freibeträge
1) Ehepartner
2) Kinder und Stiefkinder/ Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder (Enkel)
3) Kinder lebender Kinder und Stiefkinder (Enkel)
4) Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft
5) Eltern + Großeltern beim Erwerb durch Schenkung/ Geschwister, Kinder der Geschwister, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Geschiedene Ehepartner
2) Kinder und Stiefkinder/ Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder (Enkel)
3) Kinder lebender Kinder und Stiefkinder (Enkel)
4) Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft
5) Eltern + Großeltern beim Erwerb durch Schenkung/ Geschwister, Kinder der Geschwister, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Geschiedene Ehepartner
+ alle anderen Empfänger einer Erbschaft oder Schenkung (z. B. Lebenspartner ohne Trauschein!)
1) 500.000,- EUR
2) 400.000,- EUR
3) 200.000,- EUR
4) 100.000,- EUR
5) 20.000,- EUR
1) 500.000,- EUR
2) 400.000,- EUR
3) 200.000,- EUR
4) 100.000,- EUR
5) 20.000,- EUR

Sie haben geerbt - und nun?
Wenn wir Ihnen mit Umsicht und Verantwortung kompetent
helfen dürfen, dann melden Sie sich gerne!
06471-37 96 89 oder 0176-444 6 55 33
Wenn wir Ihnen mit Umsicht und Verantwortung kompetent
helfen dürfen, dann melden Sie sich gerne!
06471-37 96 89 oder 0176-444 6 55 33