# 2 Maklerrecht seit 23.12.2020


Maklergesetz seit 23.12.2020

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Worum geht es genau?
Das Gesetz regelt die Provisionsverteilung in Maklerverträgen.

Wie ist das aktuell geregelt? Wer zahlt die Maklerin?
Bisher gab es -je nach Bundesland- unterschiedliche Gepflogenheiten oder Regeln, wer das Maklerhonorar bezahlt (in Hessen z.B. zahlten bei vielen Maklern die Käufer das Honorar, in Bayern Käufer und Verkäufer jeder die Hälfte usw...)

Was ist es jetzt aktuell?
Seit 23.12.2020 gilt die folgende Provisionsregelung: Das Maklerhonorar darf a.) je zur Hälfte (Käufer/ Verkäufer) bezahlt werden, oder es wird expliziert eine reine Innenprovision vereinbart. Darüber hinaus gilt seitdem die Verschriftlichung der Vereinbarung, die auch im Nachhinein nicht mehr verändert werden darf.

Für welche Immobilen gilt das?
Wenn es um den Nachweis von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen geht.


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