Neuigkeiten & Wissenswertes


# 1 Die Immobilie in der Erbschaft

Niemand beschäftigt sich gern mit der Regelung seines Nachlasses. Doch wir empfehlen Ihnen: Sorgen Sie frühzeitig vor und ordnen Sie Ihre Angelegenheiten!
Nicht selten zerstört der nicht geregelte Nachlass unter den Nachkommen jedes Band. Meist entstehen Verletzungen, die nie wieder rückgängig gemacht werden können. Hier können Sie zu Lebzeiten helfen!
Erbschaftsstreitigkeiten entstehen auch, wenn Ihre Erben die Immobilie im Erbfall verkaufen oder beleihen müssen, um die anfallende Erbschaftssteuer bezahlen zu können.
Hier können Sie jetzt Vorsorge treffen!
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# 2 Das neue Maklerrecht

Am 23.12.2020 tritt das vor einem halben Jahr beschlossene neue Maklerrecht in Kraft, das die Provision der Immobilienmakler neu regelt, und zwar einheitlich für das gesamte Land.
Bisher konnte jedes Bundesland es halten, wie es mag. nun aber gilt ab 23.12.2020 50% für jeden! Jetzt teilen sich Käufer und Verkäufer das Maklerhonorar, es sei denn...



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# 3 Die Schufa-Auskunft

Wer kennt das nicht? Irgendwann kommt jeder einmal in die Situation -meist für den Vermieter- eine "Bestätigung der Schufa" beantragen zu müssen, die natürlich ohne negativen Eintrag sein sollte.
Doch nicht nur ein Vermieter holt eine Schufa-Auskunft über Sie ein,
sondern jeder größere Einkauf verlangt die automatische Einwilligung, der Schufa Einblick in Ihre Zahlungsmoral zu gewähren. Jeder Stromanbieter, jedes Autohaus, jeder Telefonanbieter wird sich auf diesem Weg über Sie erkundigen.
Aber wer ist das eigentlich - die Schufa? Und was genau ist der "negative Eintrag"?
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# 4 Der Winterdienst

Eigentümer oder Mieter sollten ihre Schneeschippen und Sandeimer schon mal bereitstellen. Denn wenn es schneit oder glatt wird, sind sie in der Pflicht.
Eigentum verpflichtet. Im Winter gilt das besonders. "Wer Schnee und Eis nicht beseitigt, muss für entstehende Schäden aufkommen", sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Allerdings hat die Räumpflicht auch ihre Grenzen.


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# 5 Baumfällarbeiten als Betriebskosten?

Hätten Sie's gewusst? Baumfällarbeiten sind umlagefähige Betriebskosten - das sagt zumindest eine Urteil des Landgerichts München im November 2020
Baumfällkosten stellen Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 der Betriebs­kosten­verordnung dar
Zur "Gartenpflege" im Sinne des § 2 Nr. 10 BetrKV gehöre auch das Fällen eines kranken, morschen oder abgestorbenen Baumes...
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